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Bau-Finanzbuchhaltung mit HFU-Listen - Abfrage zur AGH
Zum 1.9.2009 trat die gesetzliche Änderung in Kraft. Der Einbau der automatischen Abprüfung
Ihrer Auftraggeberhaftung wurde im Programm erweitert. Eine kurze Funktionsbeschreibung der notwendigen
Erweiterungen im Standardmodul soll Ihnen die Entscheidung für unsere Lösung erleichtern:

Einmalig werden im Firmenstamm Ihre DG-Nummer und die DG-Nummern der Lieferanten vermerkt.
Eine Einzelprüfung gibt Ihnen die Chance den Firmenwortlaut und die Adresse mit den Daten der HFU-Liste zu überprüfen.

Vor jedem Zahlungslauf – Aufbau der Zahlungsvorschlagsliste erfolgt wie gewohnt –
wählen Sie den Punkt „HFU - Liste auslesen“ – das Programm stellt die Freistellung aufgrund der HFU - Liste
fest und trennt die Zahlungsbeträge in das Verhältnis
80 % an den Lieferanten und 20 % an das DLZ der GKK, wenn kein Eintrag in der HFU - Liste vorhanden ist.

Die Überweisungen an das DLZ, die AVISO-Schreiben zur Verständigung Ihrer Lieferanten und
die Buchungen werden im System automatisch erledigt.

Die neue gesetzliche Prüfpflicht hat somit „Ihren Schrecken verloren“ und kann einfach und rasch umgesetzt werden.

Gerne stellen wir Ihnen die Lösung im Detail vor – rufen Sie uns an.
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