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| Bau-SU Schulungen sind förderungswürdig |  | Für wen ist die Förderung gedacht? ACHTUNG! Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF kann in den unterschiedlichen Bundesländern ganz verschiedene Förderbedingungen und auch unterschiedliche Förderbeträge bedeuten. Erkundigen Sie sich auf alle Fälle bei den AnsprechpartnerInnen Ihrer AMS- Landesgeschäftsstelle!
Die finanzielle Förderung wird an Unternehmen (Dienstgeber) vergeben. Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
Voraussetzungen • Vorlage eines Bildungsplanes durch das Unternehmen in Abstimmung mit den ArbeitnehmerInnen • Die Begünstigten müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder in Elternkarenz befinden • Arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit
Was wird gefördert? Berufsbezogene Weiterbildung, Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
Wie wird gefördert? Diese Förderung erhalten Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen Weiterbildungen bezahlen. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des AMS und des ESF (Europäischer Sozialfonds)
Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Im Falle der Förderung von Frauen ab 45 Jahre beträgt die Höhe der Förderung drei Viertel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren.
Wichtige Termine Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) erfolgen
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